Banken dürfen Bitcoin und Ethereum halten, dank neuem angepassten Gesetz – Bericht

  • Der Ausschuss für Währungsangelegenheiten des Europäischen Parlaments hat über neue Richtlinien für Banken abgestimmt, die Krypto-Anlagen wie Bitcoin und Ethereum halten.
  • Es wurde eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2024 vorgeschlagen, nach der eine Risikogewichtung von 1250% auf Krypto-Vermögenswerte anzuwenden ist.

Wie das Europäische Parlament am Dienstag mitteilte, sprach sich der Ausschuss für Währungsangelegenheiten für Änderungen der Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen und der Verordnung über Eigenkapitalanforderungen aus, die für Banken gelten, die Krypto-Anlagen halten.

Das Risikogewichtung, das der Ausschuss für riskante Digitalanlagen empfiehlt, beträgt 1250 Prozent. Das ist die höchste Risikokategorie. Hintergrund des Vorschlags sind die Risiken von Krypto-Assets.
Das mitunter extreme Wachstum von Kryptoanlagen und der verbundenen Dienstleistungen hätten das Potenzial, die Finanzstabilität zu beschädigen und die Risiken für Banken zu erhöhen, heißt es. Deswegen solle das von den Banken vorgehaltene Kapital so hoch sein, dass eine Kryptoanlage im Extremfall vollständig abgeschrieben werden kann, ohne das die Anleger den Verlust  tragen müssten.

Vorgesehen ist, dass Banken mit Krypto-Beständen diese mit bis zu 1.250 Prozent besichern müssen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind konform mit den bestehenden Regelungen des BCBS, des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht.

Die Empfehlungen des BCBS

Der BCBS empfahl die Kategorisierung von Kryptoanlagen auf der Grundlage von Konsultationspapieren, die in den letzten drei Jahren veröffentlicht wurden. Außerdem gab er den Banken Ratschläge, wie sie mit möglichen Risiken umgehen sollten. Dem BCBS zufolge beläuft sich das Krypto-Engagement der Banken im Jahr 2021 auf über neun Milliarden US-Dollar.

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Die EU-Kommission hat jetzt bis Juni 2023 Zeit, um einen Vorschlag für maßgeschneiderte Regulierungsstandards für Banken mit einem Engagement in digitalen Vermögenswerten vorzulegen. Die vorgeschlagenen Änderungen werden jedoch erst dann möglicherweise zum Gesetz, wenn das Europäische Parlament darüber abgestimmt hat. Die Zustimmung des Ausschusses für Währungsangelegenheiten folgt der Zustimmung der EU-Parlamentarier zur Mica-Verordnung (Märkte für Kryptoanlagen) vor drei Monaten.

Das Hauptziel der Mica-Verordnung ist, eine einheitliche Krypto-Regulierung in den EU-Staaten zu schaffen. Ein hervorstechendes Merkmal der Mica-Gesetzgebung ist, dass sie Kryptounternehmen dazu verpflichtet, alle Transaktionen innerhalb von 24 Stunden nach der Initialisierung abzuwickeln. Außerdem müssen diese Unternehmen ihr Handelsvolumen und ihre Preisgestaltung transparent darstellen.

Darüber hinaus einigte sich das Parlament darauf, dass eine zuständige Behörde die ungleiche Kapitalverteilung unter den Banken angehen und geeignete Kapital-Umverteilungsmodelle vorschlagen solle. Die meisten Abgeordneten stimmen darin überein, dass die Ereignisse der letzten Monate in der Krypto-Branche – insbesondere der Zusammenbruch der Krypto-Börse FTX und des bekannten Krypto-Kreditgebers Celsius – die Verabschiedung dieser neuen Krypto-Maßnahmen zwingend erforderlich machen.

Bedenken der AFME

In einer Stellungnahme dazu erklärte eine Sprecherin der Association For Financial Markets In Europe (AFME), Caroline Liesegang, dass das Parlament mit diesen neuen Maßnahmen erhebliche Fortschritte gemacht habe und dass die Institutionen diesen Vorschlag bei ihrem nächsten Treffen ausführlich diskutieren sollten.

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Sie sagte jedoch auch, dass das Parlament, die Kommission und der Rat klar definieren sollten, was als Krypto-Asset angesehen werden soll. Dies Klärung sei nötig, weil die neuen Maßnahmen sich negativ auf „Tokenisierte Wertpapiere“ auswirken könnten, falls die Formulierung nicht präzise sei. Tokenisierte Wertpapiere sind eine auf einer Blockchain basierende digitale Repräsentation des Aktienmarkts.

Larry Fink, CEO von BlackRock, bezeichnet solche Wertpapiere als die Zukunft der Finanzmärkte. Viele Branchenexperten raten Kryptounternehmen inzwischen dringend, sich mit diesen neuen Maßnahmen vertraut zu machen, da es eine große Kluft zwischen den aktuellen regionalen Vorschriften und der Mica-Gesetzgebung gibt.

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