- Das Gericht lehnt den Antrag der SEC auf Herausgabe der persönlichen Finanzunterlagen der Ripple-Chefs Brad Garlinghouse und Chris Larsen ab.
- Laut Anwalt Jeremy Hogan könnte dies „ein gutes Zeichen“ dafür sein, dass die Richterin auch die Klagen gegen die Ripple Chefs fallen lässt.
Ripple hat im Rechtsstreit mit der US Wertpapier- und Börsenaufsicht (SEC) den nächsten Sieg eingefahren. Richterin Netburn lehnte gestern den Antrag der SEC auf Vorlage der persönlichen Finanzdaten von Brad Garlinghouse und Chris Larsen ab. Wie CNF berichtete, behauptetet die Regulierungsbehörde im Rahmen der Einzelklagen gegen die Ripple Chefs, dass die Unterlagen für den „Nachweis der Zurechnungsfähigkeit der Einzelbeklagten und für ihre Bemühungen, den Wert von XRP zu steigern, relevant sein könnten“.
Magistratsrichterin Sarah Netburn sieht dies jedoch anders. In der Begründung schreibt Netburn, dass „die Anträge der SEC auf Herausgabe der persönlichen Finanzunterlagen der einzelnen Beklagten, abgesehen von den bereits zugesagten Aufzeichnungen über XRP Transaktionen, nicht relevant oder verhältnismäßig zu den Erfordernissen des Falles sind“.
Wie Netburn erklärt, hat die Partei, die die Offenlegung beantragt, zunächst die Beweislast dafür, dass die Offenlegung relevant ist. Den Beweis für die Relevanz konnte die SEC aber nicht vorlegen. Insbesondere hatte die SEC bereits alle Handelsaufzeichnungen in Bezug auf den Verkauf und die Übertragungen von XRP durch Garlinghouse und Larsen, sowie alle Finanzaufzeichnungen in Bezug auf die Vergütung, die sie von Ripple erhalten haben erhalten.
Die persönlichen Bankunterlagen haben laut Netburn nicht die Fähigkeit, das zu beweisen, was die SEC behauptet – individuelle Verstöße gegen die US-Wertpapiervorschriften. Zudem konnte die SEC auch keine Beweise für vertuschte Transaktionen durch die Ripple Chefs vorlegen. Netburn konstatierte:
Die SEC hat keine Beweise dafür vorgelegt, dass die einzelnen Beklagten verdeckte Transaktionen getätigt haben oder dass die vorgelegten Dokumente einen Rückschluss auf verdeckte Transaktionen zulassen. […]
Die Annahme der SEC, dass die Bankunterlagen der einzelnen Beklagten Beweise für eine spekulative Transaktion enthalten könnten, die stattgefunden haben könnte (und die die einzelnen Beklagten in ihren XRP-Transaktionsunterlagen nicht angeben), ist keine Grundlage für die Anordnung einer expansiven Einsichtnahme in persönliche Finanzkonten.
In der Folge der Entscheidung muss die SEC ihre Anträge auf Vorlage der persönlichen Finanzunterlagen der einzelnen Beklagten und ihre Vorladungen Dritter zurückziehen. Sollte die SEC jedoch noch Beweise dafür finden, dass Garlinghouse und Larsen XRP Transaktionen verheimlichen, kann der Antrag erneuert werden.
Sollte die SEC im Laufe der Offenlegung Beweise dafür finden, dass die einzelnen Beklagten Aufzeichnungen über ihre XRP Transaktionen nicht herausgegeben haben, kann sie dem Gericht diese Beweise vorlegen und ihren Antrag erneuern.
Implikationen aus der Entscheidung für Ripple
Wie immer lieferte Anwalt Jeremy Hogan eine Einschätzung via Twitter. Dort schrieb er, dass die Abweisung des Antrags „ein gutes Zeichen“ dafür ist, dass die Richterin auch die Klagen gegen die Ripple Chefs fallen lässt. Zudem verwies Hogan auch auf die Begründung, in welcher Richterin ein überdurchschnittliches Verständnis für Kryptowährungen und Blockchain-Technologie zur Schau stellte. Er schlussfolgerte:
Ich habe kürzlich angedeutet, dass das Gericht dem Antrag von Ripple auf Offenlegung nicht stattgeben würde, wenn es beabsichtigt, die Fair Notice Verteidigung abzuweisen. Umgekehrt denke ich, dass Brad/Chris dies als ein gutes Zeichen für ihre Anträge auf Abweisung der Klagen gegen sie nehmen können. #Quashed
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Schauen Sie sich auch FN1 an. Die Richterin macht WIEDER Bemerkungen, dass die technischen/operativen Aspekte von XRP wichtig für den Fall sind. Ripple WOLLTE, dass es um das geht. Die SEC will das nicht – sie wollen nur über Marketing und Geld argumentieren; aber diese Richterin sagt etwas Anderes!